Impressum & AGB stand 10.2023

Angaben gemäß §5 TMG

Betreiber:
Dreamalliance Eventdienstleistungen
Sven Herrmann
Rittershausstraße 2c 
58640 Iserlohn 
Kontakt:

Telefon: +49 (2371) 42521
mobil:   +49 0157   56156306
E-Mail: kontakt@dreamalliance.de

Steuernummer

328/5721/0771

Streitschlichtung

Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. 
Das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen fordert aber, dass wir Sie trotzdem auf eine für Sie zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V.
Straßburger Str. 8
77694 Kehl
Internet: www.verbraucher-schlichter.de

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:

Dreamalliance Eventdienstleistungen
Sven Herrmann
Rittershausstraße 2c 
58640 Iserlohn

Quellenangaben für die verwendeten Bilder und Grafiken

Sven Herrmann
1&1 Media 
Thomas Deitel
 

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Urheberrecht

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Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers.
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Widerspruch Werbe-Mails
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wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, 
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dreamalliance Eventdienstleistungen Sven Herrmann  Stand: 15.05.2022

Dreamalliance Eventdienstleistungen 
Rittershausstraße 2c 
58640 Iserlohn

www.dreamalliance.de
kontakt@dreamalliance.de

015756156306

SteuerNummer : 328/5730/0896

 

AGB´s stand 09.2023

 

§1 Definitionen 

Die Firma Dream Alliance wird im Folgenden als Auftragnehmer bezeichnet, die andere Partei als Auftraggeber.

§2 Geltungsbereich

1. Diese AGB sind Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages, Abweichungen bedürfen der Schriftform.
Die Mitarbeiter des Auftragnehmers sind nicht befugt, mündlich Zusicherungen oder Nebenabsprachen zu treffen, die über den schriftlichen Inhalt des Vertrages hinausgehen.

2. Diese AGB gelten für alle einmaligen und fortlaufenden Leistungen des Auftragnehmers und seinen Rechtsnachfolgern, die sich im Rahmen der Tätigkeit zur Veranstaltungstechnik ergeben.
Mit Vertragsschluss erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis mit der Geltung der AGB. 
Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Verweis auf dessen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. 
3. Diese AGB gelten für die Rechtsnachfolger des Auftraggebers auch, wenn keine ausdrückliche Einbeziehung durch Verträge zwischen dem Auftraggeber und seinen Rechtsnachfolgern erfolgt. 
4. Die AGBs liegen zur Einsichtnahme in den Büroräumen des Auftragnehmers aus, im 

Internet: www.dreamalliance.de 


Änderungen der Geschäftsbedingungen werden mit Veröffentlichung/Aushang wirksam und gelten als genehmigt, soweit der Auftraggeber nicht innerhalb von 30 Tagen schriftlich widerspricht.

§3 Angebote, Preise

1. Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Verträge kommen durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung zustande. 
2. Der Auftragnehmer hält sich 14 Tage an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise ab deren Datum gebunden.

 

§4 Vertragsdauer, Kündigung 


1. Die Vertragsdauer eines vereinbarten Dauerschuldverhältnisses bleibt der vertraglichen Regelung vorbehalten. 
2. Die Kündigung bedarf der Schriftform; über die Rechtzeitigkeit entscheidet der Zugang beim Erklärungsempfänger. 
3. Die gesetzlichen Kündigungsfristen des § 565 Abs. 4 BGB gelten insoweit.

§5 GEMA 


1. Etwaige GEMA Gebühren trägt ausschließlich der Auftraggeber.

§6 Stornierung durch den Auftraggeber


1. Bei der kundenseitigen Stornierung von bereits beauftragten Projekten werden folgende Gebühren erhoben: 


Storno 14Tage vor Produktionsbeginn*: 25% vom Auftragswert 
Storno 10 Tage vor Produktionsbeginn: 50% vom Auftragswert 
Storno 7 Tage vor Produktionsbeginn: 100% vom Auftragswert  sofern keine Ersatzbuchung stattgefunden hat


* Produktionsbeginn = Tag der Anlieferung / Aufbau

 

§7 Konzepterstellung durch den Auftragnehmer, Urheberrechtschutz 


1. Erstellte bzw. angebotene Technikkonzepte oder auch anderweitige Konzepte auf Gastronomischer Basis des Auftragnehmers genießen Urheberrechtschutz. 
Die Weitergabe von Konzeptionen, Materialaufstellungen und sonstiger durch den Auftragnehmer erarbeiteter Inhalte an Dritte Personen, 
ist nur mit dem schriftlichen Einverständnis des Auftragnehmers gestattet. 
2. Verstöße seitens des Auftraggebers werden gerichtlich verfolgt.

§8 Pegelmessung, DIN 15 905 Teil 5

1.Die Beschallungsanlagen des Auftragnehmers können Pegel produzieren, die zu Hörschäden beim Publikum führen können. 
Nach DIN 15 905 Teil 5 hat der Auftraggeber die Pflicht, den Pegel zu messen, eine Überschreitung zu verhindern und die Messung zu protokollieren. Oder ständig zum Nachweis via App zur Einsicht bereit.

§9Leistungsumfang, -fristen, Termine

1. Der Umfang der Leistungen des Auftragnehmers ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. 
Leistungsdaten und Muster sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden. 
2. Der Auftragnehmer ist zur Verarbeitung der vom Kunden gelieferten Daten nur so weit verpflichtet, wie sie sich aus den Leistungsbeschreibungen des Vertrages ergeben. 
3. Der Auftragnehmer bietet seine Leistungen selbst oder durch Dritte an. Im Falle der Leistungserbringung durch Dritte kommt zwischen dem Dritten und dem Kunden kein Vertrag zustande. 
4. Zugesagte Liefer-, Fertigung  und Zurverfügungstellungsfristen und Termine sind unverbindlich, es sei denn sie sind schriftlich bestätigt.
Der Beginn der seitens des Auftragnehmers angegebenen Liefer-, Fertig-und Zur Verfügungsstellungszeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. 
5. Sofern der Auftragnehmer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat, hat der Auftraggeber Anspruch auf Verzugsentschädigung, 
insgesamt jedoch höchstens 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Leistung. Darüberhinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Verzug nicht auf 
grober Fahrlässigkeit oder auf Vorsatz von Auftragnehmer Seite beruht. 
6. Die Einhaltung der Liefer-, Fertig-und Zurverfügungstellungsfristen durch den Auftragnehmer setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus.

§10 Zahlungsfristen

1. Die in Rechnung gestellten Dienstleistungen sind innerhalb von 7 Werktagen nach Rechnungserhalt auf dem angegebenen Konto zu überweisen, 
oder nach Beendigung der beauftragten Dienstleistung in bar zu begleichen.

 

§11 Bildrechte

Sämtliche Bildrechte aus gebuchten Shootings und Fotoaufträgen sind der Firma Dreamalliance vorbehalten. 
Jeder Kunde hat die Möglichkeit das Produkt (gemachte Bilder) käuflich zu erwerben. 
Das Veröffentlichen und/oder verbreiten eines Produktes auf Analogem oder Digitalem weg ist dem Auftraggeber nur nach schriftlicher Genehmigung gestattet.

§12 Exklusivität

Während der Vertragslaufzeit ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die durch den Auftragnehmer erbrachte Leistung an anderer Stelle anzubieten, 
einzukaufen oder von anderer Stelle erbringen zu lassen.

§ 13 ÄNDERUNGEN DER TEILNEHMERZAHL ODER VA-ZEIT

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer die Anzahl der Teilnehmer (garantiert) an der Veranstaltung spätestens 7 Tage vor dem Termin mitzuteilen. 
Teilt er die tatsächliche Teilnehmerzahl erst in einem Zeitraum zwischen 6 Tagen und 24 Stunden vor der Veranstaltung mit ergibt sich ein Eilaufschlag von 30 % auf das vorgelegte Angebot.
Die angegebene Personenzahl 7 Tage vor Veranstaltung kann nicht geändert werden. Nachteile, die dem Auftraggeber hieraus entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. 
Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen, für eine Abweichung von 10 bis 20 % um 15 %, 
darüber hinaus um bis zu 20 %. Sollte die tatsächliche Teilnehmerzahl von der (garantierten) Teilnehmerzahl um mehr als 40 % abweichen, ist der Auftragnehmer berechtigt die Leistung zu verweigern.

§ 14 Lieferbedingungen Party Service

1. Lieferung und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Bedingungen
2. Bei Anlieferung der Ware ist ein Zeitbonus von +/- 30min. zum vereinbarten Liefertermin zu gewähren. 
3. Sämtliche Buffetplatten, Warmhaltetöpfe und Geschirr werden kostenlos zur Verfügung gestellt. 
Für Leihgeschirr bzw. Besteck berechnen Wir eine Reinigungspauschale in Höhe von 15% des Auftragswertes, sofern die Sachen ungereinigt zurückgegeben werden.
Bei nicht gereinigter Rückgabe der Speisenbehälter berechnen wir 50€ pro Stück für Reinigung und Desinfektion. 
Fehlendes oder beschädigtes Inventar werden mit dem Neuwert in Rechnung gestellt.
4. alternativ kann auch ein Abholtermin durch den Auftraggeber vereinbart werden. 
5. Sämtliche Speisen unseres Angebotes werden Grundsätzlich erst ab 20 Personen hergestellt.

 

 

§ 15 Schlussbestimmung

Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. 

Impressum

Name des Unternehmens

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Eingetragener Firmensitz

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Kontaktinformationen

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Geschäfts-ID-Nr.

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Umsatzsteuer-Nr.

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Aufsichtsbehörde

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